Steubenparade

 

Auch der Ursprung der Steubenschen Familie geht auf das Lehnsrecht zurück. Als gesichert gilt, dass ein Steuben als Feldoberst Karls des Grossen, in dessen Gefolge er in die Mansfelder Gegend kam, für seine Verdienste im Jahre 845 Land erhalten hat und auf einer Anhöhe bei Gerbstedt (ursprünglich Garbenstedt wegen des starken Ackerbaus) eine Burg mit einem Wachturm errichtete. Dazu eine kleine Kapelle (St. Annen-Kapelle), in der die vom Kaiser besiegten heidnischen Sachsen und Wenden der Umgegend zum Christentum bekehrt und getauft wurden. Die Grundmauern dieser als "Warte" bezeichneten Anlage wurden im Jahre 1856 freigelegt. Heute erinnert an die ehemalige Festung nur noch der sogenannte "Wartestein", ein 2 mal 2 Meter großer Granitfelsen. Das gesamte ehemalige "Wartefeld" mit seiner damals ca. 209 Hektar großen Gesamtfläche nordwestlich von Gerbstedt wird seitdem als Stammsitz der Steubens angesehen.

Der Umfang der Ländereien wuchs in der Folge durch Erwerbungen des Nonnenklosters Gerbstedt, das 986 durch Herzog Riddag von Meissen zusammen mit dem späteren Rittergut Gerbstedt gegründet wurde. Nach der Säkularisierung 1564-65 wurden diese Besitzungen von den Mansfelder Grafen eingezogen und im Jahre 1586 dem gräflichen Feldobersten von Plotho als Pfandschilling überlassen. 1653 kaufte Martin Christoph
von Steube das klösterliche Vorwerk Tresewitz für 3.150 Thaler von Joachim Edler von Plotho, für weitere 1.850 Thaler erwarb er 1669 von ihm auch das geschichtsträchtige "Welfesholz" (siehe oben. "Die Schlacht am Welfesholz") zusammen mit 3 Hufen Land und dem Recht auf den "Zehnten". Tresewitz wurde jedoch nicht als Herrensitz genutzt, sondern lediglich von einem Verwalter bewirtschaftet.

Die urkundliche Belehnung des Rittergutes Gerbstedt (untere Gerichtsbarkeit) geht auf das 15. Jahr-hundert zurück: Nach 1442 übernahmen Bernd oder sein Sohn Hartwig Steube den Besitz zusammen mit der Bauernschaft Ribbesdorf (nördlich von Gerbstedt) als Lehn von den Grafen Volker und Gebhard von Mansfeld (seit 1400 bestand ein verbrieftes Anwartschaftsrecht, das genaue Datum der Erstbelehnung ist nicht überliefert). Letzter Lehnsmann war Christian Ernst von Steuben. Er versuchte vergeblich, den zuletzt hochverschuldeten Besitz vor dem drohenden Zwangsverkauf zu bewahren. Am 10. September 1720 wurde das Anwesen zunächst an die Königlich-preußische Verwaltung verpfändet, drei Jahre später konnte auch eine Anleihe von 20.000 Thalern den endgültigen Verlust nicht mehr verhindern: Im Jahre 1738 kaufte Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. das Rittergut mit den dazugehörigen Ländereien für 42.775 Thaler von der Familie von Steuben, übernahm von der Familie von Plotho auch den benachbarten Klosterhof und vereinigte beide Besitzungen unter dem neuen Namen "Amt Gerbstedt" zum Amtssitz für seinen jüngsten Sohn Prinz Ferdinand von Preußen.

Bis zum Jahre 1810 blieb das Amt Gerbstedt im Eigentum des preußischen Prinzen, dann kaufte es der Oberamtmann Johann Friedrich Neumann. Er vererbte den Besitz an seinen Sohn Friedrich Wilhelm von Neumann, der als Königlich-preußischer Legationsrat in den Adelsstand erhoben wurde. Durch die Heirat seiner Tochter kam das Anwesen später in den Besitz der Grafen von der Schulenburg. 1945 wurde die Familie enteignet.

 

© 2000 - 2006 - Henning von Steuben - Frank Hogendorf - Alle Rechte vorbehalten