Steubenparade

 

Mit dem Klostergut Wendhusen (untere Gerichtsbarkeit) in Thale wurde Lorenz Steube von den Grafen von Regenstein und Blankenburg belehnt, als Anerkennung seiner Verdienste im Krieg (1553) gegen Kurfürst Moritz von Sachsen. Nach Maßgabe der Lehnsurkunde vom 3. Mai 1558 ging das Anwesen im Jahre 1562 in den Alleinbesitz des Lorenz Steube über, nachdem der Vorbesitzer Cunz von Watzdorff im selben Jahr ohne Erben verstarb. In den folgenden Jahren übernahm Lorenz Steube mehrere Bürgschaften für das hochverschuldete Grafenhaus Regenstein, die ihn letztlich selbst in große finanzielle Schwierigkeiten brachten.
Sein Urenkel Christoph Otto von Steuben verpfändete das Gut im 17. Jahrhundert schließlich an die Familie von Wartensleben, um das von ihm erworbene Schloß Schnaditz finanzieren zu können. Otto Werner von Steuben, Sohn des Christoph Otto, löste das Gut Wendhusen jedoch zu Beginn des 18. Jahrhunderts wieder aus, er wollte
die Begräbnisstätten seiner Ahnen zurück in den Steubenschen Familienbesitz bringen. Der Preis dafür, eine Hypothek auf das Rittergut Gerbstedt und eine zusätzliche Kreditaufnahme von 10.000 Thalern, führte später zum endgültigen Verlust: Nach dem Tode des Otto Werner - er hinterließ einen Schuldenberg von 42.000 Thalern - wurde das Gut Wendhusen sequestriert und am 26. April 1723 für 25.000 Thaler von Franz Hartwig übernommen, einem fürstlichen Amtmann aus Klostermansfeld. Seine Erben verkauften es im Jahre 1800 an die Familie Bussche von dem Streithorst, die es bis zur Enteignung im Jahre 1945 in Besitz hatte.

Der Ursprung von Wendhusen geht auf eine Klostergründung im 9. Jahrhundert zurück. Im 13. Jahrhundert wurde es unter der Quedlinburger Schirmvogtei zu einem Damenstift umgewandelt und in den Bauernkriegen bis auf das Westwerk zerstört. Nach der Säkularisierung hob der damalige Territorialherr Graf Ulrich XI. von Regenstein das Stift im Jahre 1540 auf und verlehnte das Klostergut zunächst an die Adelsfamilien von Weddelsdorff und von Watzdorff, bevor es schließlich in den Steubenschen Lehnsbesitz überging. Das be-nachbarte Rittergut, damals im Besitz der Adelsfamilie von Thal (heute Thale), wird seitdem in den Chroniken als "Wendhusen I" geführt, das Klostergut als "Wendhusen II".

 

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