Die Mitgliedschaft im Sinne der Satzung betrifft grundsätzlich volljährige Personen beiderlei Geschlechts, die im Mannesstamme leiblich und ehelich abstammen von einem männlichen Mitglied einer derjenigen Familien, die den Namen des und das Wappen des Geschlechts derer von Steuben führen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Vorstand als oberstes Verbandsorgan. Es sind dies im Einzelnen: Herr Henning-Hubertus von Steuben als Vorsitzender, Herr Guntram von Steuben als 1. stellvertretender Vorsitzender, Herr Lars von Steuben als 2. stellvertretender Vorsitzender, Herr Bertram von Steuben als 3. stellvertretender Vorsitzender, Herr Arne von Steuben als Schriftführer, Frau Cornelia von Steuben als Kassenführerin. Der "Familienverband von Steuben" ist gleichzeitig korporatives Mitglied im Verband "Der Sächsische Adel" - einem Zusammenschluss von Adelshäusern in den Ländern Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Anfragen, die den "Familienverband von Steuben" betreffen, sind per Email an Henning-Hubertus von Steuben zu richten. |
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Henning von Steuben, Frank Hogendorf
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