Bedeutung der Text-Markierungen

Die Vornamen der Steubenschen Familienmitglieder, die Nachnamen der eingeheirateten Familien, Berufe, militärische Dienstränge, akademische Titel und politische Funktionen sind fett gedruckt. Ebenso die rechtlichen und sozialen Stellungen der Lehnsmänner:

Die Bezeichnung Herr bezieht sich auf die unmittelbare Herrschaft über den Besitz (erworben durch Belehnung oder Erbfolge), den der betreffende Lehnsmann immer auch selbst bewohnt hatte.

Die Bezeichnung Erbherr bezieht sich auf die mittelbare Herrschaft über den Besitz (erworben durch gemeinsame Erbfolge). Der betreffende Lehnsmann hatte ihn nicht selbst bewohnt, er besaß lediglich ein anteiliges Verfügungsrecht.

Die Bezeichnung Gerichtsherr (ohne Markierung) beschreibt die mit dem Besitz verbundene Gerichtsbarkeit. Sie wurde dem Lehnsmann grundsätzlich mit übertragen, ist nur als Hinweis auf die zum Lehnserbe gehörenden Bauernschaften gesondert aufgeführt.

Orden und Auszeichnungen sind fett-kursiv gekennzeichnet.

Die Rufnamen sind unterstrichen.

Bedeutung der Aufzählungszeichen und Hinweise

Die Aufzählungszeichen vor dem Text bestimmen die Zuordnung zu den einzelnen Generationen.

Folgende Zeichen werden in dieser Reihenfolge verwendet:

1) (1) a) (a) a. a.) (a.) aa) (aa)

Familienmitglieder mit dem gleichen Zeichentyp z.B. (a), (b), (c) usw.) sind deshalb grundsätzlich Geschwister bzw. Halbgeschwister. Keine Kennzeichnung haben Einzelkinder sowie Nachkommen in der Stammreihe, bei denen die genaue Ahnenfolge teilweise nicht feststellber ist.

Geschwister sind grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer Geburt aufgeführt. Nur bei längeren Ahnenreihen ist die Geschwisterfolge aus Gründen der Übersichtlichkeit nach Geschlechtern getrennt.

Söhne, die eine weiterführende Linie begründen, stehen entweder am Ende der jeweiligen Aufzählung oder sind in der Geschwisterfolge nur namentlich erwähnt – versehen mit einem entsprechenden Hinweis.

Wird die Aufzählung einer Geschwistergeneration durch Nachkommen unterbrochen, ist bei der Erwähnung des jeweiligen Bruders (oder der Schwester) der Name des Vaters nochmals mit aufgeführt.

Die zusätzlichen namentlichen Hinweise ("Sohn, Söhne, Tochter, Töchter oder Kinder") beziehen sich grundsätzlich auf das jeweils darüberstehende Familienmitglied.

Nachkommen aus mehreren Ehen desselben Vaters sind mit entsprechenden Hinweisen gekennzeichnet.

Um bei der Fülle der Daten die Übersichtlichkeit zu wahren, beginnt die Aufzählung nach diesem System (siehe oben) in jedem Textabschnitt wieder neu.


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