Bedeutung der Text-Markierungen
Die Vornamen der Steubenschen
Familienmitglieder, die Nachnamen
der eingeheirateten Familien, Berufe, militärische
Dienstränge, akademische Titel und politische
Funktionen sind fett gedruckt.
Ebenso die rechtlichen und sozialen
Stellungen der Lehnsmänner:
Die Bezeichnung Herr bezieht sich auf
die unmittelbare Herrschaft über den Besitz (erworben
durch Belehnung oder Erbfolge), den der betreffende
Lehnsmann immer auch selbst bewohnt hatte.
Die Bezeichnung Erbherr bezieht sich
auf die mittelbare Herrschaft über den Besitz
(erworben durch gemeinsame Erbfolge). Der betreffende
Lehnsmann hatte ihn nicht selbst bewohnt, er besaß
lediglich ein anteiliges Verfügungsrecht.
Die Bezeichnung Gerichtsherr (ohne
Markierung) beschreibt die mit dem Besitz verbundene
Gerichtsbarkeit. Sie wurde dem Lehnsmann grundsätzlich
mit übertragen, ist nur als Hinweis auf die zum
Lehnserbe gehörenden Bauernschaften gesondert
aufgeführt.
Orden und Auszeichnungen sind fett-kursiv
gekennzeichnet.
Die Rufnamen sind unterstrichen.
Bedeutung der Aufzählungszeichen
und Hinweise
Die Aufzählungszeichen vor dem
Text bestimmen die Zuordnung zu den einzelnen Generationen.
Folgende Zeichen werden in dieser Reihenfolge
verwendet:
1) (1) a) (a) a. a.) (a.)
aa) (aa)
Familienmitglieder mit dem gleichen
Zeichentyp z.B. (a), (b), (c) usw.) sind deshalb grundsätzlich
Geschwister bzw. Halbgeschwister. Keine Kennzeichnung
haben Einzelkinder sowie Nachkommen in der Stammreihe,
bei denen die genaue Ahnenfolge teilweise nicht feststellber
ist.
Geschwister sind grundsätzlich
in der Reihenfolge ihrer Geburt aufgeführt. Nur
bei längeren Ahnenreihen ist die Geschwisterfolge
aus Gründen der Übersichtlichkeit nach Geschlechtern
getrennt.
Söhne, die eine weiterführende
Linie begründen, stehen entweder am Ende der
jeweiligen Aufzählung oder sind in der Geschwisterfolge
nur namentlich erwähnt – versehen mit einem
entsprechenden Hinweis.
Wird die Aufzählung einer Geschwistergeneration
durch Nachkommen unterbrochen, ist bei der Erwähnung
des jeweiligen Bruders (oder der Schwester) der Name
des Vaters nochmals mit aufgeführt.
Die zusätzlichen namentlichen Hinweise
("Sohn, Söhne, Tochter, Töchter oder
Kinder") beziehen sich grundsätzlich auf
das jeweils darüberstehende Familienmitglied.
Nachkommen aus mehreren Ehen desselben
Vaters sind mit entsprechenden Hinweisen gekennzeichnet.
Um bei der Fülle der Daten die
Übersichtlichkeit zu wahren, beginnt die Aufzählung
nach diesem System (siehe oben) in jedem Textabschnitt
wieder neu.