Auch der Ursprung der Steubenschen
Familie geht auf das Lehnsrecht zurück. Als gesichert
gilt, dass ein Steuben als Feldoberst Karls des Grossen,
in dessen Gefolge er in die Mansfelder Gegend kam, für
seine Verdienste im Jahre 845 Land erhalten hat und auf
einer Anhöhe bei Gerbstedt (ursprünglich Garbenstedt
wegen des starken Ackerbaus) eine Burg mit einem Wachturm
errichtete. Dazu eine kleine Kapelle (St. Annen-Kapelle),
in der die vom Kaiser besiegten heidnischen Sachsen und
Wenden der Umgegend zum Christentum bekehrt und getauft
wurden. Die Grundmauern dieser als "Warte"
bezeichneten Anlage wurden im Jahre 1856 freigelegt. Heute
erinnert an die ehemalige Festung nur noch der sogenannte
"Wartestein", ein 2 mal 2 Meter großer
Granitfelsen. Das gesamte ehemalige "Wartefeld"
mit seiner damals ca. 209 Hektar großen Gesamtfläche
nordwestlich von Gerbstedt wird seitdem als Stammsitz
der Steubens angesehen.
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Der
Umfang der Ländereien wuchs in der Folge durch
Erwerbungen des Nonnenklosters Gerbstedt, das
986 durch Herzog Riddag von Meissen zusammen
mit dem späteren Rittergut Gerbstedt gegründet
wurde. Nach der Säkularisierung 1564-65 wurden
diese Besitzungen von den Mansfelder Grafen eingezogen
und im Jahre 1586 dem gräflichen Feldobersten
von Plotho als Pfandschilling überlassen.
1653 kaufte Martin Christoph |
von Steube das klösterliche
Vorwerk Tresewitz für 3.150 Thaler von Joachim Edler
von Plotho, für weitere 1.850 Thaler erwarb er
1669 von ihm auch das geschichtsträchtige "Welfesholz"
(siehe oben. "Die Schlacht am Welfesholz") zusammen
mit 3 Hufen Land und dem Recht auf den "Zehnten".
Tresewitz wurde jedoch nicht als Herrensitz genutzt, sondern
lediglich von einem Verwalter bewirtschaftet.
Die urkundliche Belehnung des Rittergutes
Gerbstedt (untere Gerichtsbarkeit) geht auf
das 15. Jahr-hundert zurück: Nach 1442 übernahmen
Bernd oder sein Sohn Hartwig Steube den
Besitz zusammen mit der Bauernschaft Ribbesdorf (nördlich
von Gerbstedt) als Lehn von den Grafen Volker und
Gebhard von Mansfeld (seit 1400 bestand ein verbrieftes
Anwartschaftsrecht, das genaue Datum der Erstbelehnung
ist nicht überliefert). Letzter Lehnsmann war Christian
Ernst von Steuben. Er versuchte vergeblich, den zuletzt
hochverschuldeten Besitz vor dem drohenden Zwangsverkauf
zu bewahren. Am 10. September 1720 wurde das Anwesen zunächst
an die Königlich-preußische Verwaltung verpfändet,
drei Jahre später konnte auch eine Anleihe von 20.000
Thalern den endgültigen Verlust nicht mehr verhindern:
Im Jahre 1738 kaufte Soldatenkönig Friedrich Wilhelm
I. das Rittergut mit den dazugehörigen Ländereien
für 42.775 Thaler von der Familie von Steuben, übernahm
von der Familie von Plotho auch den benachbarten Klosterhof
und vereinigte beide Besitzungen unter dem neuen Namen
"Amt Gerbstedt" zum Amtssitz für
seinen jüngsten Sohn Prinz Ferdinand von Preußen.
Bis zum Jahre 1810 blieb das Amt Gerbstedt
im Eigentum des preußischen Prinzen, dann kaufte
es der Oberamtmann Johann Friedrich Neumann. Er
vererbte den Besitz an seinen Sohn Friedrich Wilhelm
von Neumann, der als Königlich-preußischer
Legationsrat in den Adelsstand erhoben wurde. Durch
die Heirat seiner Tochter kam das Anwesen später
in den Besitz der Grafen von der Schulenburg. 1945
wurde die Familie enteignet.
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