Die Burg Friedeburg,
einer von mehreren Herrensitzen der Mansfelder Grafen, war
nachweislich seit Ende des 13. Jahrhundert Wohnsitz der
Steubens, die dort über viele Jahrhunderte zusammen
mit anderen Adelsfamilien ein Burglehn besaßen.
Auch die Bauernschaften Zöllwitz (heute Zellewitz),
Themer und Wildenberg (nördlich von Friedeburg)
gehörten zu den Friedeburger Besitzungen. Sie waren
an das Burglehn gebunden und wurden von den Steubenschen
Lehnsmännern auf den jeweils ältesten Sohn weitervererbt.
Als Enklaven des Benediktiner-Klosters Alsleben (gegründet
979) unterstanden sie der Lehnsherrschaft von Erzbischof
Burchard III. von Magdeburg und waren der oberen
Gerichtsbarkeit zugeordnet.
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Das Burglehen
auf Friedeburg (Lehnsherren waren die Grafen von Mansfeld)
gehörte dagegen zur unteren Gerichtsbarkeit,
ebenso das Friedeburger Rittergut (Lehnsnehmer war das
anhaltinische Adelsgeschlecht von Wülcknitz).
Ihnen folgte Ende des 16. Jahrhunderts die prignitzsche
Adelsfamilie von Platen). Im Jahre 1721 wurde
Friedeburg von den Lehnsherren verkauft, die Ländereien
auf mehrere andere Lehnsmänner verteilt. |
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