Wappenbeschreibung
Wappen:
Von Blau und Silber (heraldisch auch weiß)
gespalten, mit schräglinkem roten Balken belegt. Auf
dem blau-rot-silber bewulsteten Helm mit blau-rot-silbernen
Decken zwei Büffelhörner (Blau und Silber), jedes
mit einem roten Schrägband belegt.Wappenspruch:
sub tutela altissimi semper
("Unter dem Schutz des Allmächtigen beständig")
Historische Wappenversionen:
|
|
|
|
|
|
Klicken Sie auf die Wappen, um
sie vergrößert zu betrachten. |
|
Wappenbeschreibung:
Der "Bügelhelm" (auch
"Spangenhelm") kennzeichnet das adelige Wappen, im
Gegensatz zum geschlossenen "Stechhelm" bürgerlicher
Geschlechter.
Die Büffelhörner als
Helmzier symbolisieren die Wehrhaftigkeit. Die Helmzier
spielte vor allem bei ritterlichen Turnieren eine Rolle
(der Verlust im Kampf wurde als Niederlage gewertet).
Die Munile (Medaillon) um den
Helmschaft weist die Zugehörigkeit zur ritterlichen
Turnier-Gesellschaft aus (Ritterbürtigkeit).
DerWappenschild zeigt die rechtliche
Stellung des Trägers. Er diente ursprünglich dazu,
den vollgerüsteten Ritter im Kampf für Freund
und Feind erkennbar zu machen. Die Farben und Darstellungen
hatten dabei eine besondere Bedeutung: Rot stand
nach der heraldischen Farbsymbolik für Tapferkeit,
Stärke, Recht und Würde. Blau
für Ruhm, Ehre, Treue, Aufrichtigkeit und
Beständigkeit. Silber für Weisheit,
Unschuld und Reinheit.Der Schrägbalken im Schild wird heraldisch
als Symbol für die Gerichtsbarkeit gedeutet. Sie
war vom jeweiligen Lehnsverhältnis abhängig:
die untere Gerichtsbarkeit oblag
den Lehnsmännern. Sie erstreckte sich auf den Herrschaftsbereich
ihrer Besitzungen und umfaßte Kerkerhaft, Geldbußen,
Prügelstrafen.
die obere Gerichtsbarkeit "über Hals
und Hand" umfaßte alle Sanktionen einschließlich der Todesstrafe.
Sie oblag grundsätzlich den Landesherren, wurde teilweise
aber auch auf die Lehnsmänner übertragen (Einzelheiten zur
Steubenschen Gerichtsbarkeit siehe Textabschnitt "Die ehemaligen
Steubenschen Besitzungen").
Die Gleichsetzung des Wappens
mit seinem Träger drückte sich in den Siegeln aus. Sie
hatten eine rechtliche Bedeutung und wiesen den Inhaber
bei Beurkundungen als Zeugen aus. Das älteste überlieferte
Steubensche Siegel (von Hans Steube "dem Älteren" ) erscheint
in einer Urkunde aus dem Jahre 1452. Es erscheint noch in gotischer
Form, der Wappenschild ist spitz zulaufend. Die heutige Form
dagegen entspricht der französischen Ausführung. Sie
wurde erst später im Königreich Preußen üblich.