Wappenbeschreibung

Wappen:

Von Blau und Silber (heraldisch auch weiß) gespalten, mit schräglinkem roten Balken belegt. Auf dem blau-rot-silber bewulsteten Helm mit blau-rot-silbernen Decken zwei Büffelhörner (Blau und Silber), jedes mit einem roten Schrägband belegt.

Wappenspruch:

sub tutela altissimi semper ("Unter dem Schutz des Allmächtigen beständig")

Historische Wappenversionen:

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Wappenbeschreibung:

Der "Bügelhelm" (auch "Spangenhelm") kennzeichnet das adelige Wappen, im Gegensatz zum geschlossenen "Stechhelm" bürgerlicher Geschlechter.

Die Büffelhörner als Helmzier symbolisieren die Wehrhaftigkeit. Die Helmzier spielte vor allem bei ritterlichen Turnieren eine Rolle (der Verlust im Kampf wurde als Niederlage gewertet).

Die Munile (Medaillon) um den Helmschaft weist die Zugehörigkeit zur ritterlichen Turnier-Gesellschaft aus (Ritterbürtigkeit).

DerWappenschild zeigt die rechtliche Stellung des Trägers. Er diente ursprünglich dazu, den vollgerüsteten Ritter im Kampf für Freund und Feind erkennbar zu machen. Die Farben und Darstellungen hatten dabei eine besondere Bedeutung: Rot stand nach der heraldischen Farbsymbolik für Tapferkeit, Stärke, Recht und Würde. Blau für Ruhm, Ehre, Treue, Aufrichtigkeit und Beständigkeit. Silber für Weisheit, Unschuld und Reinheit.

Der Schrägbalken im Schild wird heraldisch als Symbol für die Gerichtsbarkeit gedeutet. Sie war vom jeweiligen Lehnsverhältnis abhängig:

die untere Gerichtsbarkeit oblag den Lehnsmännern. Sie erstreckte sich auf den Herrschaftsbereich ihrer Besitzungen und umfaßte Kerkerhaft, Geldbußen, Prügelstrafen.

die obere Gerichtsbarkeit "über Hals und Hand" umfaßte alle Sanktionen einschließlich der Todesstrafe. Sie oblag grundsätzlich den Landesherren, wurde teilweise aber auch auf die Lehnsmänner übertragen (Einzelheiten zur Steubenschen Gerichtsbarkeit siehe Textabschnitt "Die ehemaligen Steubenschen Besitzungen").

Die Gleichsetzung des Wappens mit seinem Träger drückte sich in den Siegeln aus. Sie hatten eine rechtliche Bedeutung und wiesen den Inhaber bei Beurkundungen als Zeugen aus. Das älteste überlieferte Steubensche Siegel (von Hans Steube "dem Älteren" ) erscheint in einer Urkunde aus dem Jahre 1452. Es erscheint noch in gotischer Form, der Wappenschild ist spitz zulaufend. Die heutige Form dagegen entspricht der französischen Ausführung. Sie wurde erst später im Königreich Preußen üblich.


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