1283 heißt
er dominus unter "nostris militibus"
("unseren Rittern") des Grafen zu Friedeburg.
1321 wird Thidericus
(Dietrich) Stoybe im erzbischöflichen Lehnsregister
"Vredeberch morans" Lehnsmann der Grafen
von Mansfeld genannt.
1328 erscheint
er als Zeuge des Grafen Burchard von Mansfeld
bei der Übereignung einer Hofstelle an das Kloster
Hedersleben.
1368 ist er
urkundlich mit einem Burglehn auf Friedeburg,
zwei freien Höfen und fünf "Hufen"
(circa 40 Hektar) Land verzeichnet. Als Oberlehnsherr
ist Erzbischof Albrecht III. von Magdeburg eingetragen.
1484 erscheint
Wilhelm Steube als Lehnsmann des Friedeburger Burglehns.
Als Lehnsherr wird Graf Gebhard von Mansfeld
erwähnt.
Durch Ritter- und Vasallentum
in Friedeburg verwurzelt, war das Geschlecht
dann viele Jahrhunderte hindurch dort wie zu Gerbstedt
im Mansfeldischen ansässig und in dieser Gegend ab 1653
auch noch zu Tresewitz (bei Gerbstedt), ab 1558
in Thale (bei Quedlinburg am Harz) und ab 1678
in Schnaditz (bei Delitzsch) begütert. Die Stammreihe
der Steubenschen Familie begründete im 13. Jahrhundert
zwei Adelshäuser:
DasHaus Gerbstedt,
das mit dem Tode des Christoph Steube im Jahre 1605
erlosch.
Das Haus Friedeburg,
das heute noch blüht und viele bedeutende Offiziere
und Persönlichkeiten des kulturellen und öffentlichen
Lebens gestellt hat. Darunter den französischen
Historienmaler Carl Wilhelm von Steuben (1788
- 1856) sowie den Königlich-preußischen
General der Infanterie Cuno Arndt von Steuben (1855
- 1935), Abteilungschef im Großen Generalstab
und Oberbefehlshaber der 11. Armee (1917/18).
Zum Friedeburger Haus zählt gleichzeitig
auch der berühmteste Namensträger der Familie:
Friedrich Wilhelm von Steuben (1730 - 1794),
seit 1778 amerikanischer Generalmajor und in
hervorragender Weise am nordamerikanischen Unabhängigkeitskrieg
beteiligt. Die alljährliche Steuben-Parade
in New York erinnert noch heute an den preußischen
Offizier. Seine Genealogie ist jedoch historisch umstritten,
eine Abstammung von der uradeligen mansfelder Familie
von Steuben nicht nachweisbar (vgl. Kapitel "Nachtrag
zum US-General von Steuben").
|