Mit dem Klostergut Wendhusen (untere Gerichtsbarkeit)
in Thale wurde Lorenz Steube von den Grafen von
Regenstein und Blankenburg belehnt, als Anerkennung
seiner Verdienste im Krieg (1553) gegen Kurfürst
Moritz von Sachsen. Nach Maßgabe der Lehnsurkunde
vom 3. Mai 1558 ging das Anwesen im Jahre 1562 in den Alleinbesitz
des Lorenz Steube über, nachdem der Vorbesitzer Cunz
von Watzdorff im selben Jahr ohne Erben verstarb. In
den folgenden Jahren übernahm Lorenz Steube mehrere
Bürgschaften für das hochverschuldete Grafenhaus
Regenstein, die ihn letztlich selbst in große
finanzielle Schwierigkeiten brachten.
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Sein
Urenkel Christoph Otto von Steuben verpfändete
das Gut im 17. Jahrhundert schließlich an die
Familie von Wartensleben, um das von ihm erworbene
Schloß Schnaditz finanzieren zu können.
Otto Werner von Steuben, Sohn des Christoph
Otto, löste das Gut Wendhusen jedoch zu Beginn
des 18. Jahrhunderts wieder aus, er wollte |
die Begräbnisstätten seiner
Ahnen zurück in den Steubenschen Familienbesitz bringen.
Der Preis dafür, eine Hypothek auf das Rittergut Gerbstedt
und eine zusätzliche Kreditaufnahme von 10.000 Thalern,
führte später zum endgültigen Verlust: Nach
dem Tode des Otto Werner - er hinterließ einen Schuldenberg
von 42.000 Thalern - wurde das Gut Wendhusen sequestriert
und am 26. April 1723 für 25.000 Thaler von Franz
Hartwig übernommen, einem fürstlichen Amtmann
aus Klostermansfeld. Seine Erben verkauften es im Jahre
1800 an die Familie Bussche von dem Streithorst,
die es bis zur Enteignung im Jahre 1945 in Besitz hatte.
Der Ursprung von Wendhusen geht auf
eine Klostergründung im 9. Jahrhundert zurück.
Im 13. Jahrhundert wurde es unter der Quedlinburger Schirmvogtei
zu einem Damenstift umgewandelt und in den Bauernkriegen
bis auf das Westwerk zerstört. Nach der Säkularisierung
hob der damalige Territorialherr Graf Ulrich XI. von
Regenstein das Stift im Jahre 1540 auf und verlehnte
das Klostergut zunächst an die Adelsfamilien von
Weddelsdorff und von Watzdorff, bevor es schließlich
in den Steubenschen Lehnsbesitz überging. Das be-nachbarte
Rittergut, damals im Besitz der Adelsfamilie von Thal
(heute Thale), wird seitdem in den Chroniken als "Wendhusen
I" geführt, das Klostergut als "Wendhusen
II".
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