Neben dem Militär hat auch die Forstwirtschaft und Jägerei in der Steubenschen Familie eine Jahrhunderte alte Tradition, begründet in der staatlichen Ordnung der regierenden Fürstenhäuser: der Verteidigung des Hoheitsgebietes stand die forstliche und waidmännische Hege der Ländereien und die Verwaltung der Besitzungen gleichrangig gegenüber. Die Bedeutung dieser hoheitlichen Aufgaben findet sich auch in vielen Adelsfamilien wieder: waren mehrere Söhne vorhanden, wurden die einen Offiziere, die anderen Forstbeamte.

Die Voraussetzungen für beide Passionen war dabei immer gleich - neben der aristokratischen Herkunft vor allem Vertrauenswürdigkeit und absolute Loyalität zum jeweiligen Landesherrn. Im Laufe der Zeit entwickelten sich daraus von Generation zu Generation regelrechte „Erbhöfe“, bei denen die Aufgaben von den Vätern auf die Söhne Sohn übertragen wurden. Auch bei Otto v. Steuben ist diese Familientradition zu erkennen. Schon sein Vater Wilhelm v. Steuben (1788 – 1863) absolvierte Ende des 18. Jahrhunderts die Herzoglich - meiningsche Forstakademie zu Dreissigacker. Sein Großvater August Gottlob v. Steuben (1755 – 1836) war Herzoglich-sächsischer Oberforstmeister und Oberjägermeister in Römhild (ehemaliges Herzogtum Sachsen-Meiningen).

Der Werdegang des Otto von Steuben beginnt 1845 in Lauchröden (Sachsen). Hier macht er seine forstliche und jagdliche Ausbildung, tritt anschließend eine Stelle als Forstverwalter an. Aufgrund seiner Leistungen wird er am 1. Juli 1855 von Großherzog Carl Alexander von Sachsen-Weimar-Eisenach zum Kammerjunker ernannt. Begründung: „...in Betracht seiner Uns und Unserem Großherzoglichen Hause bisher bezeigten treu ergebenen Gesinnungen und sonstigen guten Eigenschaften, sowie in der Erwartung, dass er auch ferner in allen Beziehungen Unsere Zufriedenheit sich zu erwerben bestrebt seyn werde.“

Am 15. Juni 1856 heiratet Steuben in Lauchröden seine erste Gemahlin Mathilde von Kutzleben, in den folgenden beiden Jahren kommen hier die Söhne Georg (geboren 1857) und Max (geboren 1858) zur Welt. 1859 avanciert Steuben in Lauchröden zum Revierförster.

Im Frühjahr des Jahres 1863 erfolgt die Versetzung ins Großherzogliche Forstamt Ettersburg (bei Weimar), die Familie zieht in die dortige Oberförsterei. Das dazugehörige Revier ist mit rund 10 000 Hektar das größte des Herzogtums. Steuben arbeitet zunächst als Beiförster, 1869 als kommissarischer Revierförster. 1870 wird er zum Großherzoglichen Oberförster ernannt, leitet das Amt eigenverantwortlich. In Ettersburg werden dem Ehepaar drei weitere Kinder geboren: Auguste (geb. 1863), Hans-Ferdinand (geb. 1864) und Heinrich (geb. 1867). Ihre Mutter Mathilde von Steuben verstirbt am 19. November 1869. Der alleinstehende Vater heiratet am 2. November 1872 Friederike Böblitz.

Nach insgesamt 29 Dienstjahren wechselt Otto von Steuben Anfang 1874 ins Forstamt nach Auma (Thüringen). Hier erblicken die Kinder Ernst (geb. 1874) und Anna (geb. 1876) aus der zweiten Ehe das Licht der Welt.

1877 wird der Großherzoglich-sächsische Oberförster pensioniert, verbringt auch seine letzten Lebensjahre in der thüringischen Idylle. Er stirbt am 2. März 1900 an einem Hirnschlag.


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