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Neben dem Militär
hat auch die Forstwirtschaft und Jägerei
in der Steubenschen Familie eine Jahrhunderte
alte Tradition, begründet in der staatlichen
Ordnung der regierenden Fürstenhäuser:
der Verteidigung des Hoheitsgebietes stand die
forstliche und waidmännische Hege der Ländereien
und die Verwaltung der Besitzungen gleichrangig
gegenüber. Die Bedeutung dieser hoheitlichen
Aufgaben findet sich auch in vielen Adelsfamilien
wieder: waren mehrere Söhne vorhanden, wurden
die einen Offiziere, die anderen Forstbeamte.
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Die Voraussetzungen für beide Passionen
war dabei immer gleich - neben der aristokratischen
Herkunft vor allem Vertrauenswürdigkeit und absolute
Loyalität zum jeweiligen Landesherrn. Im Laufe
der Zeit entwickelten sich daraus von Generation zu
Generation regelrechte „Erbhöfe“,
bei denen die Aufgaben von den Vätern auf die
Söhne Sohn übertragen wurden. Auch bei Otto
v. Steuben ist diese Familientradition zu erkennen.
Schon sein Vater Wilhelm v. Steuben (1788 –
1863) absolvierte Ende des 18. Jahrhunderts die Herzoglich
- meiningsche Forstakademie zu Dreissigacker. Sein
Großvater August Gottlob v. Steuben (1755 –
1836) war Herzoglich-sächsischer Oberforstmeister
und Oberjägermeister in Römhild (ehemaliges
Herzogtum Sachsen-Meiningen).
Der Werdegang des Otto von Steuben beginnt
1845 in Lauchröden (Sachsen). Hier macht er seine
forstliche und jagdliche Ausbildung, tritt anschließend
eine Stelle als Forstverwalter an. Aufgrund seiner
Leistungen wird er am 1. Juli 1855 von Großherzog
Carl Alexander von Sachsen-Weimar-Eisenach zum
Kammerjunker ernannt. Begründung: „...in
Betracht seiner Uns und Unserem Großherzoglichen
Hause bisher bezeigten treu ergebenen Gesinnungen
und sonstigen guten Eigenschaften, sowie in der Erwartung,
dass er auch ferner in allen Beziehungen Unsere Zufriedenheit
sich zu erwerben bestrebt seyn werde.“
Am 15. Juni 1856 heiratet Steuben in
Lauchröden seine erste Gemahlin Mathilde
von Kutzleben, in den folgenden beiden Jahren
kommen hier die Söhne Georg (geboren 1857) und
Max (geboren 1858) zur Welt. 1859 avanciert Steuben
in Lauchröden zum Revierförster.
Im Frühjahr des Jahres 1863 erfolgt
die Versetzung ins Großherzogliche Forstamt
Ettersburg (bei Weimar), die Familie zieht in die
dortige Oberförsterei. Das dazugehörige
Revier ist mit rund 10 000 Hektar das größte
des Herzogtums. Steuben arbeitet zunächst als
Beiförster, 1869 als kommissarischer Revierförster.
1870 wird er zum Großherzoglichen Oberförster
ernannt, leitet das Amt eigenverantwortlich. In Ettersburg
werden dem Ehepaar drei weitere Kinder geboren: Auguste
(geb. 1863), Hans-Ferdinand (geb. 1864) und Heinrich
(geb. 1867). Ihre Mutter Mathilde von Steuben verstirbt
am 19. November 1869. Der alleinstehende Vater heiratet
am 2. November 1872 Friederike Böblitz.
Nach insgesamt 29 Dienstjahren wechselt
Otto von Steuben Anfang 1874 ins Forstamt nach Auma
(Thüringen). Hier erblicken die Kinder Ernst
(geb. 1874) und Anna (geb. 1876) aus der zweiten Ehe
das Licht der Welt.
1877 wird der Großherzoglich-sächsische
Oberförster pensioniert, verbringt auch seine
letzten Lebensjahre in der thüringischen Idylle.
Er stirbt am 2. März 1900 an einem Hirnschlag.